Formulare
Eine Unterrichtsbefreiung bzw. – beurlaubung muss durch die Schulleitung erfolgen.
Die Notfallerklärung muss bei Änderungen neu ausgefüllt und bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Die Krankmeldung kann am Morgen telefonisch erfolgen. Die schriftliche Krankmeldung muss im Anschluss abgegeben werden.